Abfall

Müllabfuhrtermine

Gelbe Säcke

Der „Gelbe Sack" ist nur für die Verpackung da!!!

Jedem Haushalt stehen im Zuge der Erstverteilung maximal zwei Rollen zu je sechs Säcken zu. Wenn im Laufe des Jahres weiterer Bedarf besteht, können im Gemeindeamt Heiligenkreuz i.L. zusätzliche Säcke abgeholt werden.

Leider wird vom BMV sehr oft festgestellt, dass die Gelben Säcke missbräuchlich verwendet werden - zB für Restmüll, Laub, Bauschutt und dergleichen. Obwohl die Bürger die Gelben Säcke kostenlos im Gemeindeamt erhalten, kosten die Säcke dennoch Geld. Daher bittet der BMV darum, die Gelben Säcke ausschließlich für Verpackungen aus Kunststoff zu verwenden!

Neues Sammelsystem für Druckerpatronen

Die leeren Druckerpatronen und Laserkartuschen bringen ab jetzt Lachen in die Krankenhäuser. Jede recyclebare Kartusche bedeutet eine Spende von € 1,00 für ROTE NASEN Clowndoctors und dient dem Auf- und Ausbau von Clownbetreuungs-programmen in Österreich. Das Burgenland ist das erste Bundesland, in welchem diese Aktion flächendeckend über die Problemstoffsammelstellen der Gemeinden umgesetzt wird.

Jeder kann seine leeren Kartuschen oder Tintenpatronen kostenlos in der Problemstoffsammelstelle (Altstoffsammelzentrum bei der Kläranlage, Öffnungszeiten: jeden Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr) abgeben. Dort werden sie gesammelt und im Auftrag des BMV von der Umweltdienst Burgenland GmbH im Zuge der regulären Problemstoffentsorgung abgeholt. Anschließend werden die leeren Kartuschen und Patronen zur Wiederbefüllung gebracht. Für jede wiederbefüllte Patrone oder Kartusche ergeht eine Spende von € 1,00 an die ROTE NASEN Clowndoctors. Der nicht verwertbare Anteil wird einer umweltschonenden thermischen Verwertung zugeführt.

 

Maßnahmen gegen illegale Abfallsammler im Burgenland

Öko-Box

Sinn der ÖKO-BOX ist es, gebrauchte Getränkekartons (zB Tetra-Packs) zu sammeln und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Bei den österreichischen Postämtern sind die Öko-Boxen gratis abzuholen und kostenfrei wieder abzugeben.

Restmüll

Alles was Restmüll ist (zb Schuhe, Kleidung, Schutt, Fliesen, Alufolien verschmutzt, Audiokassetten, CD, CD - Hülle, Draht, Drahtglas, DVD, Glühbirnen, Porzellan, Röntgenbilder, Ringordner, usw.,) und in der Tonne Platz hat, gehört in die Tonne. Sie müssen deshalb nicht die Abfallsammelstelle aufsuchen!Besser ist, sie befüllen die Restmülltonne ganz.

Vergabe der Windelsäcke

Seit Beginn der getrennten Sammlung im Burgenland werden die zusätzlich anfallenden Einwegwindeln vom BMV unentgeltlich entsorgt. Diese Entsorgung wird in allen burgenländischen Gemeinden mittels Windelsäcken durchgeführt.

Der Windelsack ist eine kostenlose Serviceleitung des BMV und kann nur von Haushalten mit Kleinkindern und von Haushalten mit Pflegefällen in Anspruch genommen werden. Für Kleinkinder bis zum Alter von zweieinhalb Jahren sowie für Pflegefälle, die in Haushalten betreut werden, steht der Windelsack kostenlos in begrenztem Ausmaß zur Verfügung. Für Kinderkrippen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen können Windelsäcke nicht kostenlos verwendet werden.

Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat.

  • Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne!
  • Der Windelsack soll nur verwendet werden, wenn in der Restmülltonne kein Platz mehr ist.
  • Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Familien mit Kleinkindern bekommen einmalig pro Kind 40 Stück Windelsäcke (für zweieinhalb Jahre).
  • Pflegefälle bekommen pro Jahr 15 Stück Windelsäcke.

Wird mit diesen Kontingenten kein Auslangen gefunden, sind normale (blickdichte) Müllsäcke (braune Säcke) beim BMV oder bei der Gemeinde zu beziehen.

Um einen entsprechenden Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Windelsäcke zu ermöglichen, sind die Gemeinden dazu angehalten, die Ausgabe entsprechend zu dokumentieren.

Grünschnitt

wird bei der Firma U.M.S. Dienstleistungs- und HandelsgesmbH., Industriegelände 2 während der Übernahmezeiten kostenlos angenommen.
Kleinmengen von Kompost können kostenlos während der Dienstzeit in der Anlage abgeholt werden.

Übernahmezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Unser Büro erreichen Sie Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 14.00 Uhr unter der Nummer 03142/22944 

 

Entsorgungstermine 2023:

Heiligenkreuz i.L.

Poppendorf i.B.

Kontakt:

Burgenländischer Müllverband (BMV)
Rottwiese 65
7350 Oberpullendorf
Mülltelefon: 08000 80 61 54
E-Mail: office@bmv.at Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.bmv.at

 

Ressourcenpark Heiligenkreuz i.L.

Informationen

Tel.Nr.: 02612/42120-950

Öffnungszeiten:

       Montag:          geschlossen
     Dienstag:  12:30 - 17:00 Uhr
    Mittwoch:  07:30 - 12:00 Uhr
 Donnerstag:  12:30 - 17:00 Uhr
       Freitag:  07:30 - 17:00 Uhr
     Samstag:  07:30 - 12:00 Uhr

 

Abmeldung von der Müllabfuhr für unbewohnte Objekte

Es können nur Grundstücke von der Müllabfuhr abgemeldet werden, die gänzlich unbewohnt sind. Saisonale Abmeldungen (Wochenendhäuser, Ferienwohnungen usw.) sind nicht möglich. Die Abmeldungen sind von den Kunden schriftlich vorzunehmen. Die Gemeinde muss bestätigen, dass das Grundstück tatsächlich unbewohnt ist.

 

Nachsicht Müllbehandlungsbeitrag

Aufgrund der Pensionserhöhungen nach dem Pensionsanpassungsgesetz hat der Sozialausschuss des Burgenländischen Müllverbandes auch eine Modifizierung der geltenden Richtlinien für Sozialfälle empfohlen.

Im Sinne dieser Empfehlungen werden daher die betreffenden Richtlinien wie folgt neu festgesetzt:

NACHSICHT VON MÜLLBEHANDLUNGSBEITRÄGEN BEI BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN

Wird durch die Einhebung von Müllbehandlungsbeiträgen der Unterhalt oder die wirtschaftliche Existenz von Beitragspflichtigen gefährdet, so kann für die Dauer der besonderen sozialen Notlage der laufende Müllbehandlungsbeitrag durch Abschreibung nachgesehen werden. Voraussetzungen für diese abgabenrechtliche Maßnahme sind:

  • Antrag des Beitragspflichtigen
  • Die besondere Notlage des Beitragspflichtigen muss nach eingehender Überprüfung seiner Vermögens, Familien- und Einkommensverhältnisse durch den BMV erwiesen sein.
  • Das Gesamteinkommen der im Haushalt des Beitragspflichtigen lebenden Personen darf die Richtsätze des BMV nicht übersteigen.

TEILWEISE NACHSICHT VON MÜLLBEHANDLUNGSBEITRÄGEN FÜR AUSGLEICHS-ZULAGENEMPFÄNGER

Sind die Voraussetzungen für die Nachsicht von Müllbehandlungsbeiträgen bei besonderen Härtefällen nicht gegeben, so kann bei Zutreffen der folgenden Voraussetzungen wenigstens ein Teil des Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden:

  • Antrag des Beitragspflichtigen
  • Beitragspflichtiger ist Empfänger einer Ausgleichszulage gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
  • Beitragspflichtiger ist entweder allein stehend oder lebt im gemeinsamen Haushalt mit Personen, deren berücksichtigungswürdiges Einkommen 43% des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alten-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension nicht übersteigt. Leben Ehegatten im gemeinsamen Haushalt, ist für die Prüfung der Nachsichtsvoraussetzungen der Ehepaar-Richtsatz heranzuziehen.
  • Die Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse rechtfertigen die teilweise Beitragsnachsicht.

Treffen diese Voraussetzungen zu, wird dem Abgabenpflichtigen ein Drittel des jährlichen Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen.

Antragsformulare können Sie hier downloaden:

Richtlinien des Burgenländischen Müllverbandes für die Behandlung von Sozialfällen, Formular Ansuchen um teilweise/gänzliche Nachsicht

https://www.bmv.at/service/online-service/sozialansuchen.html

https://www.bmv.at/fileadmin/user_upload/Ansuchen_Nachsicht.pdf

https://www.bmv.at/fileadmin/user_upload/Ansuchen_teilweise_Nachsicht.pdf

 

Kontakte

BMV – Burgenländischer Müllverband
Rottwiese 65, 7350 Oberpullendorf
Tel. 02612 42482, Fax 02612 42482-18
office@bmv.at Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.bmv.at

UDB - Umweltdienst Burgenland
Rottwiese 65, 7350 Oberpullendorf
Tel. 02612 421 20, Fax 02612 421 20-19
www.udb.at

Informationen für Kunden über die Verwendung von Windelsäcken