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MELDEAMT

Personen-/Meldeauskunft

In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen. Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:

  • Vorname der gesuchten Person
  • Nachname der gesuchten Person

Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:

  • Meldeauskunft unter Nutzung des zentralen Melderegisters: € 3,-
  • Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10

Wohnsitzerklärung

Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.

  • Gebühren: keine

Strafregisterbescheinigung
(Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis)

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen.
Die Strafregisterbescheinigung kann im Gemeindeamt beantragt werden. Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis zwei Tagen zu rechnen.

Mitzubringende Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis

im Falle einer Namensänderung:

  • Heirats- oder Scheidungsurkunde

€ 14,30 Bundesgebühr
€   2,10 Verwaltungsabgabe

Reisepass

Seit Juni 2006 kann der neue Sicherheitspass - unabhängig vom Wohnsitz - bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden.
Folgende Dokumente werden benötigt:

Bei Neuausstellung:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • 1 Foto (reisepasstauglich)
  • alter Reisepass

Bei Verlängerung:

  • alter Reisepass
  • sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen
  • 1 Fotos (reisepasstauglich)

Der Pass kann nicht sofort ausgehändigt werden, sondern wird innerhalb von fünf Arbeitstagen auf dem Postweg mittels RSb-Brief an die Wunschadresse des Passwerbers zugestellt.

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)

Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.

  • € 28,60 Bundesgebühr
  • € 15,00 Verwaltungsabgabe

EWR-BürgerInnen

EWR-BürgerInnen sind gem. § 84 FPG für einen Zeitraum von drei Monaten zum Aufenthalt in Österreich berechtigt. Sollte der Aufenthalt länger als drei Monate dauern, müssen EWR-BürgerInnen dies nach Ablauf von drei Monaten ab der Niederlassung (Anmeldung in Österreich) mittels Antrag anzeigen.

Informationsschreiben EWR-BürgerInnen

Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger (PDF)


Downloads und Antragstellung

Download Meldezettel:
http://www.help.gv.at/Content.Node/documents/meldez.pdf

Meldebestätigung::
post@heiligenkreuz-lafnitztal.bgld.gv.at

Haushaltsbestätigung:
post@heiligenkreuz-lafnitztal.bgld.gv.at

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