Wichtige Informationen für HundehalterInnen.
Vor dem Beginn einer Hundehaltung ist für jede/n zukünftigen Hundehalter:in ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundenachweis für Hunde zu erbringen.
Dabei handelt es sich um einen theoretischen Teil, der im Ausmaß von 4 Stunden vorgesehen ist und vor Übernahme eines Hundes zu absolvieren ist, und einen praktischen Teil, der innerhalb des ersten Jahres mit dem eigenen Hund im Ausmaß von 2 Praxisstunden nachgewiesen werden muss.
Bei der Meldung eines Hundes in der Gemeinde ist daher künftig auch ein entsprechender Sachkundenachweis vorzulegen. Davon betroffen sind daher nicht nur "neue" Hundehalter:innen, sondern auch Hundehalter:innen, die ihre Hunde bis zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht in der Gemeinde gemeldet haben.
Die Kurse sind in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
Um die Gemeinden bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, werden vom Land bedarfsgerecht Kurse in den Jahren 2026 und 2027 in den Gemeinden als Service für die Bürger angeboten.