AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
» Merkmale der Amtssignatur
 
  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

» Veröffentlichung der Bildmarke
 

Die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:

 
 Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
http://heiligenkreuz.eu/veroeffentlichung_heiligenkreuz_amtssigniert.pdf


 

» Elektronische Signaturprüfung
 

 

» Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
 

 

» Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L.
  Adresse: 7561 Heiligenkreuz i.L., Untere Hauptstraße 1 Telefon: 03325/4202 Fax: 03325/4202-20, E-Mail: post@heiligenkreuz-lafnitztal.bgld.gv.at DVR-Nummer: 0661538 UID-Nummer: ATU16247906
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