Aufgrund der starken Schneefälle am 20. Februar 2026 sind in unserer Gemeinde zahlreiche Bäume umgestürzt sowie Äste abgebrochen und auf Landes- und Gemeindestraßen gefallen.
Dank des Einsatzes unserer Feuerwehren und der Gemeindemitarbeiter konnten sämtliche Straßen und Wege bereits geräumt und wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Im Böschungs- und Grabenbereich entlang der Straßen befinden sich jedoch weiterhin Äste und Holzreste. Zudem hängen teilweise noch beschädigte Bäume und Äste über den Fahrbahnen oder ragen bis an den Straßenrand.
Wir ersuchen daher alle betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die entlang der Gemeindestraßen und Wege liegenden Äste und umgestürzten Bäume sowie überhängende bzw. beschädigte Bäume, Äste und Zweige ehestmöglich zu entfernen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung 1960 Anrainerinnen und Anrainer bzw. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass von ihren Grundstücken keine Gegenstände oder Hindernisse ausgehen, welche die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder gefährden. Überhängende Äste, umgestürzte Bäume oder im Straßengraben liegendes Holz stellen eine solche Beeinträchtigung dar und sind daher zu beseitigen.
Diese Maßnahmen sind erforderlich,
• damit der Böschungsbereich wieder ordnungsgemäß genutzt werden kann,
• um die Durchführung künftiger Arbeiten (z. B. Mäh- und Instandhaltungsarbeiten) zu gewährleisten,
• zur Vermeidung von Anschwemmungen von Holz und Ästen bei Regenfällen sowie
• zur Vorbeugung von Verklausungen in Gräben.
Wir bitten Sie außerdem, diese Information an betroffene Grundstücksnachbarinnen und -nachbarn sowie Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer weiterzuleiten, auch an jene, die nicht in der Gemeinde Heiligenkreuz i. L. wohnhaft sind.
Für Ihre rasche Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Eduard Zach


