Navigation

NACHSICHT MÜLLBEHANDLUNGSBEITRAG

Aufgrund der Pensionserhöhungen nach dem Pensionsanpassungsgesetz hat der Sozialausschuss des Burgenländischen Müllverbandes auch eine Modifizierung der geltenden Richtlinien für Sozialfälle empfohlen.

Im Sinne dieser Empfehlungen werden daher die betreffenden Richtlinien wie folgt neu festgesetzt:

NACHSICHT VON MÜLLBEHANDLUNGSBEITRÄGEN BEI BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN

Wird durch die Einhebung von Müllbehandlungsbeiträgen der Unterhalt oder die wirtschaftliche Existenz von Beitragspflichtigen gefährdet, so kann für die Dauer der besonderen sozialen Notlage der laufende Müllbehandlungsbeitrag durch Abschreibung nachgesehen werden. Voraussetzungen für diese abgabenrechtliche Maßnahme sind:

  • Antrag des Beitragspflichtigen
  • Die besondere Notlage des Beitragspflichtigen muss nach eingehender Überprüfung seiner Vermögens, Familien- und Einkommensverhältnisse durch den BMV erwiesen sein.
  • Das Gesamteinkommen der im Haushalt des Beitragspflichtigen lebenden Personen darf die Richtsätze des BMV nicht übersteigen.

TEILWEISE NACHSICHT VON MÜLLBEHANDLUNGSBEITRÄGEN FÜR AUSGLEICHS-ZULAGENEMPFÄNGER

Sind die Voraussetzungen für die Nachsicht von Müllbehandlungsbeiträgen bei besonderen Härtefällen nicht gegeben, so kann bei Zutreffen der folgenden Voraussetzungen wenigstens ein Teil des Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden:

  • Antrag des Beitragspflichtigen
  • Beitragspflichtiger ist Empfänger einer Ausgleichszulage gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
  • Beitragspflichtiger ist entweder allein stehend oder lebt im gemeinsamen Haushalt mit Personen, deren berücksichtigungswürdiges Einkommen 43% des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alten-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension nicht übersteigt. Leben Ehegatten im gemeinsamen Haushalt, ist für die Prüfung der Nachsichtsvoraussetzungen der Ehepaar-Richtsatz heranzuziehen.
  • Die Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse rechtfertigen die teilweise Beitragsnachsicht.

Treffen diese Voraussetzungen zu, wird dem Abgabenpflichtigen ein Drittel des jährlichen Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen.

Antragsformulare können Sie hier downloaden:

Richtlinien des Burgenländischen Müllverbandes für die Behandlung von Sozialfällen, Formular Ansuchen um teilweise/gänzliche Nachsicht

https://www.bmv.at/service/online-service/sozialansuchen.html

https://www.bmv.at/fileadmin/user_upload/Ansuchen_Nachsicht.pdf

https://www.bmv.at/fileadmin/user_upload/Ansuchen_teilweise_Nachsicht.pdf

Kontakte

BMV – Burgenländischer Müllverband
Rottwiese 65, 7350 Oberpullendorf
Tel. 02612 42482, Fax 02612 42482-18
office@bmv.at , www.bmv.at

UDB - Umweltdienst Burgenland
Rottwiese 65, 7350 Oberpullendorf
Tel. 02612 421 20, Fax 02612 421 20-19
www.udb.at

© Copyright 2024 Gemeinde24 APP.Homepage.SocialMedia für Ihre Gemeinde!