Der Familienpass ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte. Ansuchen um Ausstellung eines Familenpasses können alle Familien - dazu zählen natürlich auch alleinerziehende Landesbürger/innen und auch Scheidungseltern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Der Familienpass gilt bis zum 18. Geburtstag des jüngsten im Familienpass eingetragenen Kindes.
Bei über 400 Partnerbetrieben in den Branchen Freizeit, Kultur, Handel, Gewerbe, Tourismus und Gastronomie können Vergünstigungen bis zu 50 % in Anspruch genommen werden. Familienpassbesitzer können verschiedene Ermäßigungen auch in gekennzeichneten Betrieben in anderen Bundesländern in Anspruch nehmen. Verbunden mit einem Gratisabonnement des burgenländischen Familienjournals bringt er den Familien zahlreiche Informationen ins Haus.
Kontakt:
Helga Hofstädter Telefon: 057-600/2536 E-Mail: post.a7-familie@bgld.gv.at
Für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hierdurch eine neue Wohnung geschaffen wird, für die eine Zusicherung der Förderung nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes, erteilt wurde, wird eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer gewährt.
Für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hierdurch eine neue Wohnung geschaffen wird, die ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln errichtet wurden, kann ebenfalls eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung gegeben sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Förderbarkeit hat die Landesregierung über Antrag festzustellen.
Die Grundsteuerbefreiung wird auf die Dauer von 15 Jahren gewährt.
Der Befreiungszeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr (01.01.), mit dem der Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für das abgeschlossene Bauvorhaben wirksam wird.
Der schriftliche Antrag auf Grundsteuerbefreiung ist innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Ausstellung des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides bei der Gemeinde einzubringen.
Dem Antrag ist die Zweitschrift der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und die Zusicherung der Wohnbauförderung bzw. die Bestätigung der Förderbarkeit beizuschließen.
Wird der Antrag auf Grundsteuerbefreiung nicht fristgerecht eingebracht (später als sechs Monate nach Ausstellung des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides) so kann die Steuerbefreiung nur mit Wirksamkeit von dem auf die Einbringung des Antrages nächstfolgenden 1. Jänner für die restliche Dauer des Befreiungszeitraumes gewährt werden.
Das Ausmaß der Grundsteuerbefreiung ist im Steuerbefreiungsbescheid mit einem Hundertsatz festzusetzen, um den der Jahresbetrag der Grundsteuer des Steuergegenstandes gekürzt wird.
Für die Ermittlung des Hundertsatzes ist das Verhältnis des Einheitswertes des gesamten Steuergegenstandes (Bodenwert und Gebäudewert) zum Einheitswert der begünstigten Bauführung (= nur Wohnhaus ohne z.B. Garage) maßgebend. Der so ermittelte Hundertsatz ist auf eine ganze Zahl aufzurunden.
Vorzeitiges Erlöschen der Befreiung
Wird die Zusicherung der Förderung widerrufen oder das Förderungsdarlehen gekündigt oder werden die Zinsenzuschüsse eingestellt, so erlischt die Grundsteuerbefreiung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die genannten Maßnahmen wirksam werden.
Ansuchen für die Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt!
Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischem Grundbesitz. Sie wird auf Grunde bundesgesetzlicher Regelung von den gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer zur Gänze zukommt. Angesucht werden kann :
- bei Neubau eines Eigenheimes (Ein- oder Zweifamilienhauses), wenn dafür
- keine Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln erfolgt, obwohl die Fördervoraussetzungen dafür gegeben sind.
Voraussetzungen:
Für die Feststellung der Förderbarkeit gelten die Fördervoraussetzungen wie für die Gewährung eines Neubaudarlehens und die Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung.
Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit können innerhalb von 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe oder Baubewilligung eingebracht werden. Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.
Wir sind Ihre Registrierungsstelle für Handy-Signatur.
Zur Registrierung Ihrer Handy-Signatur bringen Sie bitte unbedingt Ihr Handy und einen gültigen Ausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mit. Ansonsten können wir die Handy-Signatur nicht durchführen.
Möglichkeiten zur Registrierung im Gemeindeamt der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. während der Amtsstunden von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Um Voranmeldung unter der Tel. Nr. 03325/4202 wird gebeten.
Die Handysignatur kann als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Handy ist auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können es also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:
Als berufstätige Eltern steht man oft vor der Herausforderung, wohin mit den Kindern, wenn die vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ferien geschlossen haben.
Tagesmütter vom Projekt "Tagesmütter Burgenland" bieten ganzjährig flexible Betreuung an - gerade in den Sommerferien eine große Hilfe für berufstätige Familien oder AlleinerzieherInnen. Die Betreuungszeiten lassen sich je nach Bedarf individuell vereinbaren.
Im Anhang finden Sie eine Liste mit den aktuellen Tagesmüttern in Ihrer Umgebung sowie eine Preisliste für die Ferienbetreuung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Damen und Herren vom Projekt Tagesmütter Burgenland unter der Tel.Nr. 02682/61025 bzw. unter der E-mail - Adresse info@tagesmuetter.or.at gerne zur Verfügung.
Die missbräuchliche Verwendung erschwert die Verwertung der gesammelten Materalien und verursacht Engpässe bei der Verteilung der Säcke an die Endverbraucher.
Zum Jahresende erfolgte die Erstverteilung der Gelben Säcke für das Jahr 2012 an die burgenländischen Haushalte (via Gemeinden) durch die Umweltdienst Burgenland GmbH (UDB). Leider müssen wir das zu Ende gehende Jahr erneut mit einem steigenden Verbrauch von gelben Säcken bilanzieren. Die Ursache liegt jedoch nicht in der gestiegenen Sammelmenge sondern in der missbräuchlichen Verwendung des gelben Sackes.
Konkret werden die Säcke für Restmüll. Laub, Bauschutt und dergleichen zweckentfremdet und so bei den Sammelzentren des UDB, aber auch in den gemeindeeigenen Abfallsammelstellen angeliefert. Das verursacht im Österreich-Vergleich immer wieder Erklärungsbedarf und nicht zuletzt unnötige Kosten. Der Gelbe Sack dient ausschließlich der Sammlung von Leichtverpackungen und wird nur zu diesem Zweck an die Haushalte ausgegeben. Ein Mehrpersonenhaushalt erhält im Zuge der Erstverteilung 2 Rollen zu je 6 Säcken. Wenn im Laufe des Jahres weiterer Bedarf besteht, können bei den Gemeindeämtern zusätzliche Säcke nachgeholt werden.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Haushaltslisten zu führen. Ebendiese Haushaltslisten dienen bei der Altstoff Recycling Austria AG als Nachweis und Grundlage der Verrechnung.
Wir appellieren daher eindringlich an alle Kundinnen und Kunden des Burgenländischen Müllverbandes, den Gelben Sack nur für die Sammlung der Leichtverpackungen zu verwenden.
GELBER SACK
Das gehört hinein:
Verpackungen aus Kunststoff, Holz, Verbundstoff und textilen Faserstoffen, Joghurtbecher, Folien, PET-Leichtflaschen, Blister, Kaffeeverpackungen, Shampooflaschen, Kunststofftragtaschen, Styroporverpackungen, Tetra-Packs, Keramikflaschen
Das gehört nicht hinein:
Kunststoffe, die keine Verpackungen sind, Verpackungen aus Metall, Papier oder Glas, Bodenbeläge, Gartenschläuche, Kleidung und Windeln, Spielzeug, Installationsrohre, Gegenstände aus Plastik und andere Nichtverpacknungen
Der Euro-Notruf 112 hat immer höchste Priorität! Der Euro-Notruf 112 wird von den Mobilfunkanbietern sofort erkannt und mit höchster Priorität behandelt.
Ob Feuer, Überfall oder Unfall - in einer Notsituation stehen uns die Notrufnummern 112, 122, 133 oder 144 zur Verfügung. Aber auch im Bereich der Notrufübermittlung bieten technische und gesellschaftliche Veränderungen neue, zusätzliche Möglichkeiten:
• das Handy - fast überall das wichtigste Instrument zur Notrufübermittlung
• der Euro-Notruf 112 steht in allen Notsituation zur Verfügung - Verbindung zur nächsten Einsatzstelle in Österreich sowie in jedem EU-Land.
Frau Anita Auckenthaler, Bildungsberater, steht für Fragen für Sie zur Verfügung.
Bildungsberatung Burgenland
Thomas Alva Edison Strasse 2
7000 Eisenstadt
Tel.: 0664 - 88 43 06 60
info@bildungsberatung-burgenland.at
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