Parallelbetrieb von ID Austria und Handy-Signatur wird mit 4. Dezember 2023 enden

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PARALLELBETRIEB VON ID AUSTRIA UND HANDY-SIGNATUR WIRD MIT 4. DEZEMBER 2023 ENDEN

Veröffentlicht am: 19.09.2023
Jetzt ist es also soweit.

Der Parallelbetrieb von ID Austria und Handy-Signatur wird mit 4. Dezember 2023 enden. Bis zu diesem Termin können Sie noch Handy-Signaturen aktivieren.

Ab 5. Dezember ist die Aktivierung nicht mehr möglich.

Handy-Signaturen können, so lange das Zertifikat gültig ist, bei der Durchführung eines Logins auf ID Austria umgestellt werden.

Diese Umstellung ist bereits jetzt online möglich: Bürger*innen können sich dazu in der App Digitales Amt anmelden oder bei einer Web-Anmeldung (z.B. auf www.oesterreich.gv.at ) den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria” wählen. Ab dem 5. Dezember wird der Umstiegsprozess im Zuge einer Anmeldung automatisch gestartet.

Wenn die Handy-Signatur behördlich ausgestellt wurde (durch Gemeinden, BH, Finanzämter, FinanzOnline etc. ) kann auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.

Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich ausgestellt wurde (z.B. von der Sozialversicherung, von Banken, etc. ), kann sie auf eine ID Austria mit Basisfunktion (Anmelden und Signieren ) umgestellt werden.

Die ID Austria übernimmt bei der Umstellung die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Eine ID Austria mit Vollfunktion kann von österreichischen Staatsbürger*innen einfach online unter oe.gv.at werden.

Eine ID Austria mit Basisfunktion kann jedoch nicht verlängert werden. Hierzu muss eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht werden.

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria nicht online verlängern. Hier ist der Besuch einer Landespolizeidirektion notwendig, um eine neue ID Austria zu registrieren.

Wenn eine Handy-Signatur oder ID Austria bereits abgelaufen ist, kann sie nicht mehr umgestellt oder verlängert werden.
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